Zwischenschein

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Ein Zwischenschein wird auch als Interimsschein oder als so genannter Anrechtsschein bezeichnet und ist im Großen und Ganzen nichts Anderes als die temporäre Urkunde einer Aktie, die den Aktionären bereits vor der eigentlichen Aktienausgabe ausgehändigt bzw. zugeteilt wird. Dabei gelten hier für deutsche Aktien ausdrücklich auch die gleichen gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des deutschen Aktiengesetzes, die auch auf die eigentlichen Aktien zutreffen und für diese gelten. Ein Zwischenschein ist also ebenfalls ein Anrechtsschein mit sämtlichen zugehörigen Berechtigungen und Verpflichtungen für beide Vertragspartner, also sowohl für den Aktionär als auch für das ausgebende Unternehmen.

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