Zulassungsausschuss

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Wie der Name des Gremiums bereits vermuten lässt ist der so genannte Zulassungsausschuss ein Ausschuss, der die Unterlagen und Zulassungsanträge der Unternehmen bearbeitet, die an der Börse entweder bereits emittieren oder aber künftig emittieren wollen. Diese Unterlagen werden in der Regel durch die vertretenen und vertretenden Banken eingereicht, so dass diese in direktem Kontakt mit dem Ausschuss stehen und ein Bindeglied zwischen den emittierenden Unternehmen und dem Zulassungsausschuss darstellen. Ein Anleger, vor allem aber ein privater Kleinanleger, hat mit diesem Ausschuss dagegen in der Regel nichts zu tun.

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