Zulassung

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Unter der Zulassung, die auch die offizielle Bezeichnung Börsenzulassung trägt, versteht man einen offiziellen Vorgang, der an bestimmte gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen gebunden ist. Zu dem dürfen Unternehmen erst an der Börse aktiv werden, wenn sie offiziell für den Börsenhandel zugelassen wurden. Dabei muss diese Zulassung in Deutschland vom Emittenden – in der Regel gemeinsam mit einem Kreditinstitut – beantragt werden. Darüber hinaus muss der jeweilige Emittent verschiedene Verpflichtungen erfüllen, wobei beispielsweise so genannte ad hoc – Meldungen und Zwischenberichte veröffentlicht werden müssen. Darüber hinaus muss im Vorfeld der Zulassung ein Börsenprospekt erstellt werden.

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