Zinsabschlag

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Der Zinsabschlag ist ein Abschlag, den die Kreditinstitute bei erzielten Zinserträgen einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen müssen. Nur dann, wenn diese Art der Steuervorauszahlung unter den zugelassenen – aktuell geltenden – Freibeträgen liegt, wird dem Anleger der volle Betrag ohne Zinsabschlag durch die jeweilige Bank in voller Höhe ausgezahlt. Zu diesem Zweck benötigt das Kreditinstitut einen so genannten Freistellungsauftrag. Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass die Regeln des Landes gelten, in dem der betreffende Anleger seinen Steuersitz inne hat, so das unter Umständen eine Beratung durch einen versierten Steuerberater sinnvoll sein kann.

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