Zentraler Kapitalmarktausschuss

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Der Zentrale Kapitalmarktausschuss, der auch mit der Abkürzung ZKMA bezeichnet wird, ist ein Ausschuss, der bereits seit 1957 besteht und dabei als Gremium aus Mitgliedern und Vertretern der Bundesregierung, der Deutschen Bank sowie der jeweils wichtigsten Emissionsbanken besteht. Die Aufgabe des Gremiums besteht in der Aussprache von Empfehlungen, welche die aktuelle Emissionsplanung der Öffentlichen Hand betreffen. Aber auch private Unternehmen können sich an diesen Ausschuss wenden und sich dort beraten lassen bzw. von den Empfehlungen profitieren, die natürlich keinen verbindlichen Weisungscharakter haben und eben nur Empfehlungen darstellen.

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