Die Wohnungsbauprämie ist, wie der Name schon vermuten lässt, eine Belohnung für das Ansparen von Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke. Die häufigste Form ist dabei der Abschluss eines Bausparvertrags. Ebenso werden aber auch der Kauf von Anteilen an einer Wohnungs- oder Baugenossenschaft oder auch das Sparen für ein so genanntes eigentumsähnliches Dauerwohnrecht, das einem ein mietfreies und dauerhaftes Wohnen sichert, ohne die entsprechende Immobilie selber zu besitzen. Der Bausparvertrag als häufigste Form für den Erhalt der Wohnungsbauprämie kann man schon ab dem 16. Lebensjahr abschließen, sodass es Sinn macht, sich frühestmöglich mit den Bedingungen und Vorteilen der Wohnungsbauprämie zu befassen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Antrag auf Wohnungsbauprämie?
Da der Staat mit der Wohnungsbauprämie insbesondere diejenigen unterstützen möchte, die trotz eines eher geringen Einkommens gewillt sind, für sich und die Wohnsituation zu sparen, ist die Wohnungsbauprämie an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Dabei wird das Bruttoeinkommen eines Jahres um die Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge bereinigt und wenn verbleibende Betrag nicht höher als 25.600 Euro ist, hat man Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Einkommensgrenze auf 51.200 Euro im Jahr. Wer Kinder hat, kann sogar von noch höheren Grenzen profitieren, sodass auch bei mehr Einkommen die Wohnungsbauprämie eingeplant werden kann.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Wer mit der Wohnungsbauprämie rechnet, möchte natürlich auch wissen, wie hoch diese ausfallen wird bzw. ausfallen kann. Berechnet wird sie mit 8,8 % auf die jährliche Sparleistung. Dabei setzt der Staat allerdings Grenzen von 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Ehepaare, bis zu denen die Wohnungsbauprämie maximal berechnet wird. Das bedeutet, dass man beim Erreichen dieser maximalen Sparleistungen eine Wohnungsbauprämie von bis zu 45,06 Euro für Alleinstehende und 90,11 Euro für verheiratete Paare erzielen kann. Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, auch mehr Beiträge einzuzahlen, um schneller auch die anvisierte Bausparsumme zu erreichen und den Bausparvertrag zuteilungsreif werden zu lassen. Die Wohnungsbauprämie wird dadurch allerdings nicht höher.
Wie erfolgt der Antrag auf Wohnbauprämie
Der Antrag auf die Wohnungsbauprämie erfolgt in der Regel jährlich. Dafür erhält man meistens Anfang des Jahres Post von der Bausparkasse mit einem entsprechenden Antrag, um für das vergangene Jahr die Wohnungsbauprämie zu beantragen. Hier sollten immer die persönlichen Daten geprüft und je nachdem korrigiert werden, wenn es zu Änderungen gekommen ist. Das betrifft vor allem das Einkommen und den Familienstand, damit die Berechtigung zur Wohnungsbauprämie geprüft werden kann. Wichtig ist auch die Angabe, ob man die Prämie schon anderweitig beantragt hat, weil sie jedem nur einmal zusteht. Anschließend wird der Antrag unterschrieben zurück an die Bausparkasse geschickt, die die weitere Verarbeitung vornimmt. Die Wohnungsbauprämie kann zwei Jahre rückwirkend beantragt werden, sodass man nichts verliert, wenn man es einmal vergisst.
Wann erhält man die Wohnungsbauprämie nach dem Antrag?
Die Wohnungsprämie wird nicht sofort nach Antragstellung ausgezahlt. Sie wird erst dann angerechnet, wenn der entsprechende Bausparvertrag 7 Jahre lang bespart wurde. Dann erfolgt auch keine Auszahlung, sondern eine Gutschrift auf dem Bausparkonto, die das Guthaben erhöht und einem zusätzlich auch dabei hilft, den Vertrag zuteilungsreif werden zu lassen. Eine Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist die wohnwirtschaftliche Verwendung des Geldes. Benutzt man das Guthaben für andere Dinge, ist die Wohnungsbauprämie zurückzuzahlen. Hier gibt es aber auch Ausnahmen, bei denen eine Rückzahlung nicht erfolgen muss. Das betrifft vor allem Fälle, wo finanzielle Probleme auftreten, wenn beispielsweise der Bausparer seit mehr als zwölf Monaten arbeitslos ist oder bei einem gemeinsam besparten Bausparvertrag einer der Eheleute gestorben ist. Zudem können Bausparer, die beim Abschluss des Vertrages noch keine 25 Jahre alt waren, nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen.