Im Rahmen der Gedanken und Prognosen bezüglich der gesetzlichen Rente wird immer deutlicher, dass für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand niemand an einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge vorbeikommt. Das ist auch dem Gesetzgeber bewusst, der genau deshalb auch durch staatlich geförderte Varianten versucht, jeden Einzelnen zur privaten Vorsorge zu animieren. Die bekannteste der staatlich geförderten Verträge für die Altersvorsorge ist ohne Frage die Riesterrente, bei der man direkt von einer doppelten Förderung profitiert, die sich aus Zulagen und Steuervorteilen zusammensetzt.
Welche Zulagen erhält man bei der Riesterrente?
Der eine Part der staatlichen Förderung bei der Riesterrente betrifft die Zulagen, weshalb häufig auch von der Zulagenrente gesprochen wird. Dabei wird zwischen der Grund- und der Kinderzulage unterschieden. Die Grundzulage steht jedem Sparer zu und beträgt seit dem Jahr 2018 175 Euro im Jahr. Wer zudem Kinder hat, für die er kindergeldberechtigt ist, kann zusätzlich von der Kinderzulage profitieren. Hierbei erhält man weitere 185 Euro pro Kind und sogar 300 Euro für all die Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden. Bei den angesprochenen jährlichen Zulagen handelt es sich um maximale Werte. Diese werden einem in voller Höhe nur dann gutgeschrieben, wenn der eigene Beitrag zur Riesterrente mindestens 4 % des Vorjahreseinkommens erreicht. Sollten die Beiträge geringer ausfallen, werden auch die Zulagen entsprechend anteilig gekürzt. Die Zulagen werden einem auch nicht ausgezahlt, sondern als so gesehen zusätzlicher Beitrag in den laufenden Vertrag eingezahlt. Für junge Sparer (bei Abschluss des Vertrags noch keine 25 Jahre alt) gibt es außerdem den Berufseinsteiger-Bonus, der eine einmalige Zulage von 200 Euro bedeutet.
Welche Steuervorteile bietet die Riesterrente?
Neben den Vorteilen der Zulagen für die Riesterrente bietet diese staatlich geförderte Altersvorsorge auch den attraktiven Effekt, dass man die Beiträge steuerlich geltend machen kann. Dabei ist der jährliche Betrag auf 2.100 Euro begrenzt, was umgerechnet bedeutet, dass monatliche Beiträge von bis zu 175 Euro das zu versteuernde Einkommen reduzieren können.
Besonderheiten bei der Rentenzahlung vom Riester
Da die Riesterrente eine staatliche Förderung zur Unterstützung beim Aufbau einer zusätzlichen Rente ist, kann die Auszahlung auch erst im Rentenalter erfolgen. Hier ist festgelegt, dass frühestens mit der Vollendung des 62. Lebensjahres die Rentenzahlung beginnen darf und es muss sich zudem auch um eine monatliche Rente handeln. Eine Einmalauszahlung des Vertragsguthabens ist nicht möglich. Zur Sicherung des Aufbaus der zusätzlichen Rente darf ein Riestervertrag auch weder veräußert oder beliehen werden. Zudem muss bezüglich der Rentenzahlung beachtet werden, dass bei der Riesterrente die nachgelagerte Versteuerung zur Geltung kommt. Nach den steuerlichen Vorteilen der Ansparphase, werden die ausgezahlten Renten zu 100 % steuerpflichtig.
Vorteile vom Riester auch für die eigene Immobilie nutzen
Da die eigenen vier Wände nachweislich eine positive Wirkung auf die finanzielle Situation im Alter haben, erkennt der Staat mittlerweile auch das selbst genutzte Haus als private Altersvorsorge an. Das wird vor allem dadurch deutlich, dass man für die Finanzierung des eigenen Hauses auch die Vorteile der Riesterrente in Anspruch nehmen kann. Hierbei erhält man die entsprechenden Zulagen nicht für die Sparbeiträge, sondern für die zu zahlenden Finanzierungsraten und gleichzeitig kann man auch von steuerlichen Vorteilen profitieren, weshalb es sich jederzeit lohnt, sich auch über die speziellen Informationen zum so genannten Wohnriester zu informieren.