Das Elternunterhalt Schonvermögen ist ein Begriff aus dem Sozial- und Unterhaltsrecht in Deutschland, der sich offensichtlich aus zwei bedeutenden Wörtern zusammensetzt. Bei der Frage nach der Bedeutung vom Elternunterhalt Schonvermögen ist es daher wichtig, sich zunächst einmal mit den beiden Begriffen Elternunterhalt und Schonvermögen auseinanderzusetzen.
Wann wird der Elternunterhalt relevant?
Genauso wie es die Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder gibt, gibt es auch die Pflicht der Kinder, in finanziellen Engpässen für die Eltern aufzukommen. In solchen Fällen wird dann vom so genannten Elternunterhalt, also der Eltern durch ihre Kinder zu Gute kommende Unterhalt. Vor allem im Zusammenhang mit einem Pflegefall taucht dieses Thema sehr häufig auf. Die Kosten für Pflegeheime und auch die entsprechende Pflege sind meistens so hoch, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreicht, um alle Ausgaben abzudecken. In solchen Fällen müssen die Pflegebedürftigen den Rest selber tragen und wenn die Leistungen eventuell vorhandener Pflegzusatzversicherungen und das Vermögen nicht reichen, werden die Kinder in Form des Elternunterhalts zur Kasse gebeten. Hier wird der Sozialhilfeträge zunächst die entsprechenden Rechnungen begleichen, sich aber mit hoher Gewissheit anschließend an die Kinder wenden, um die Gelder zurückzufordern. Haben die Kinder selber Kinder, muss unter Umständen auch deren Vermögen angetastet werden. Bestehen allerdings noch Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Eltern, haben diese Vorrang gegenüber dem Elternunterhalt.
Was ist ein Schonvermögen?
Das deutsche Sozialrecht und vor allem auch das deutsche Unterhaltsrecht gesteht jedem gewisse Freibeträge bzw. Erleichterungen zu, wenn es bei finanziellen Verpflichtungen darum geht, das eigene Vermögen antasten zu müssen. Eine solche Einschränkung der Pflicht zum Einsatz des persönlichen Vermögens wird als Schonvermögen bezeichnet. Das Sozialrecht nutzt den Begriff häufig für bestimmte Vermögensgegenstände wie angemessene Autos oder selbstgenutzte Immobilien, während sich in Bezug auf den Elternunterhalt das Schonvermögen vor allem in einem Selbstbehalt äußert, der wichtig ist, damit die Unterhaltspflichtigen nicht selber in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Zusätzlicher Selbstbehalt als finanzielle Sicherheit für Unterhaltspflichtige
Bevor das Schonvermögen berechnet wird, gibt es noch eine weitere Entlastung für die unterhaltspflichtigen Kinder. Damit diese keine finanziellen Probleme im Leben bekommen, steht ihnen von vornherein ein Selbstbehalt zur Verfügung. Dieser beträgt derzeit 1.800 Euro, sodass den Kindern bis zu diesem Betrag das Einkommen für das eigene Leben sicher ist. Für Familien gibt es einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 3.240 Euro.
Berechnung des Schonvermögens für den Elternunterhalt
Wie schon angesprochen befreit einen nicht nur der Selbstbehalt, sondern auch das Schonvermögen von gewissen Zahlungen des Elternunterhalts. Zur Berechnung des Schonvermögens wird ein Wert von 5 Prozent des Jahresbruttoeinkommens berechnet und zwar für sämtliche Jahre, die man seit dem Beginn des Berufslebens gearbeitet hat. Zusätzlich wird die entstehende Summe mit pauschalen 4 Prozent verzinst. Das Ergebnis ist dann das Schonvermögen, dass für den Elternunterhalt nicht angetastet werden muss. Zusätzlich bleiben kleiner Sparbeträge von um die 10.000 Euro sowie eine selbstgenutzte Immobilie unangetastet.