Die Vermögenswirksamen Leistungen sind ein freiwilliger Betrag, den viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen, damit diese sich mit bestimmten Verträgen ein Vermögen aufbauen und gleichzeitig staatliche Förderungen nutzen zu können. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillig und können je nach Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich betragen. Als staatliche Förderung gibt es die so genannte Arbeitnehmersparzulage, die abhängig ist von der Wahl der Varianten der Vermögenswirksamen Leistungen und an eine Laufzeit von sieben Jahren gebunden ist, wobei man meistens sechs Jahre in den Vertrag einzahlt und ihn noch ein weiteres Jahr ruhen lässt.
Die verschiedenen Varianten der Vermögenswirksamen Leistungen
Für den Abschluss von Vermögenswirksamen Leistungen kann man verschiedene Verträge abschließen. So kann man das Geld zum Beispiel in einen Banksparplan oder auch in einen Sparplan im Rahmen einer Kapitallebensversicherung investieren. Bei diesen beiden Varianten erhält man allerdings keine Arbeitnehmersparzulage. Das gilt allerdings für die folgenden Varianten. So kann man die Vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen oder auch Kreditraten über diese Beträge zurückzahlen, wenn es sich um eine Finanzierung der selbst genutzten Immobilie handelt. Die häufigsten und lohnenswerten Varianten, seine Vermögenswirksamen Leistungen anzulegen, sind Fondssparpläne oder auch ein Bausparvertrag.
Vermögenswirksame Leistungen mit der Fondsanlage
Wer ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro (40.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt, profitiert bei der Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen von einer Arbeitnehmersparzulage von 20 Prozent. Diese Zulage wird auf die jährlichen Beiträge berechnet, die dabei für die Berechnung allerdings auf 400 Euro für Singles und 800 Euro für Eheleute begrenzt sind. Somit kann man pro Jahr als Alleinstehender 80 Euro und als Ehepaar 160 Euro an Zulagen in Anspruch nehmen. Gleichzeitig kann man natürlich auch von den attraktiven Renditen des Wertpapiergeschäftes profitieren.
Bausparen als attraktive Variante der Vermögenswirksamen Leistungen
Der Bausparvertrag ist auch eine häufig genutzte Form für die Vermögenswirksamen Leistungen. Hier gelten Einkommensgrenzen von 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Ehepaare. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt dabei 9 Prozent, wobei die Höchstbeiträge für die Berechnung bei 470 Euro bzw. 940 Euro liegen und somit 43 Euro bzw. 86 Euro pro Jahr als staatliche Förderungen beantragt werden können. Neben der Verzinsung in der Ansparphase und den gezahlten Zulagen kann man zudem von einem für Bausparverträge günstigen Darlehen profitieren, um wohnwirtschaftliche Zwecke zu finanzieren.
Die Möglichkeit der doppelte Förderung über Vermögenswirksame Leistungen
Im Zusammenhang mit diesen beiden sehr beliebten Varianten der Vermögenswirksamen Leistungen lohnt es sich, die Tatsache zu betrachten, dass man auch zwei Verträge gleichzeitig mit der Arbeitnehmersparzulage versehen kann. Hierfür muss man den Arbeitgeber nur bitten, sowohl in einen Bausparvertrag als auch in einen Aktiensparplan einzuzahlen. Dadurch kann man – immer ein unter den jeweiligen Grenzen liegendes Einkommen vorausgesetzt – die doppelte Förderung in Anspruch nehmen und hat gleichzeitig auch zwei Verträge laufen, mit denen man sich ein Vermögen aufbauen kann.