In den Zeiten, wo verstärkt auf die unzureichende Höhe der gesetzlichen Rente aufmerksam gemacht wird, gewinnt die zusätzliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung. Wer sein Leben im Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen möchte, kommt nicht daran vorbei, sich mit einer zusätzlichen Altersvorsorge ein weiteres Standbein zu errichten, für das vor allem auch die staatlich geförderten Varianten eine empfehlenswerte Variante darstellen. Eine Möglichkeit ist dabei die Basisrente, die auch häufig als Rürup-Rente tituliert wird, weil der Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise Bert Rürup maßgeblich an ihrer Entwicklung beteiligt war.
Steuerliche Förderung der Basisrente
Die Basisrente ist eine Rentenversicherung, bei der regelmäßige Beiträge gezahlt werden, die vom Versicherungsunternehmen investiert werden, um ein Vertragsguthaben aufzubauen, aus dem im Ruhestand eine zusätzliche Rente generiert werden kann. Die staatliche Förderung besteht darin, dass man die Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen geringer und die Steuerlast reduziert.
Wieviel Beiträge zur Basisrente darf man steuerlich geltend machen?
Für das Ansetzen von Altersvorsorgeaufwendungen setzt das Finanzamt eine Höchstgrenze fest, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert. Diese Höchstgrenze liegt im Jahr 2018 bei 23.712 Euro für Allleinstehende und bei 47.424 Euro für Ehepaare. Zu beachten ist dabei aber, dass auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung in diesen Betrag fallen und somit nur die verbleibende Summe für die Beiträge der Basisrente genutzt werden kann. Hinzu kommt eine prozentuale Staffelung, die Auskunft darüber gibt, wie viel dieser Beiträge dann letztendlich auch steuerlich relevant werden. Die Staffelung begann im Jahr 2005 mit einem Wert von 60 Prozent, der jährlich um 2 Prozent ansteigt, bis im Jahr 2025 der gesamte Betrag steuerlich angesetzt werden kann.
Besondere Bedingungen im Rahmen der Basisrente
Die Basisrente dient dem Aufbau einer zusätzlichen Rente und genau das wird mit bestimmten Bedingungen auch gefördert. So kann die Leistung aus der Basisrente ausschließlich als monatliche Rente bezogen werden, damit eine Eimalauszahlung nicht eventuell anders verwendet wird und für die Rente nichts mehr zur Verfügung steht. Zudem ist die Rentenzahlung auch nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Damit einem das Geld im Alter zur Verfügung steht, ist zudem die Veräußerung und auch die Beleihung der Basisrente verboten und sie ist außerdem geschützt bei einer Insolvenz, was gerade als Altersvorsorge für Selbstständige ein sehr wichtiger Punkt ist.
Wie wird die Basisrente im Rentenbezug besteuert?
Bei der Basisrente gilt wie bei der Riesterrente die so genannte nachgelagerte Besteuerung, was bedeutet, dass nach den steuerlichen Vorteilen in der Ansparphase im Rentenbezug die volle Besteuerung erfolgt. Aufgrund der Staffelung bei der Absetzbarkeit gibt es allerdings auch hier eine Staffel, nach der nur ein bestimmter Teil der Rente versteuert werden muss. Die Höhe des zu versteuernden Anteils richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs und steigt stetig an bis zum Jahr 2040, ab dem dann für diejenigen, die dann oder später die Rente beantragen, die gesamte Rente versteuert wird.