In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht und das mittlerweile für jeden, ganz unabhängig seines Einkommens oder seiner sonstigen Lebenssituation. Das ist bei den steigenden Kosten für medizinische Behandlungen und auch schon für Medikamente auch von großer Bedeutung, um irgendwann nicht aufgrund finanzieller Probleme auf die wichtige Versorgung verzichten zu müssen. Von Bedeutung ist das Thema natürlich auch als Rentner, wo schwindende Kräfte und wichtiger werdende gesundheitliche Maßnahmen unverzichtbar sind, und hier lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten einer Krankenversicherung für Rentner.
Die 3 Gruppen von krankenversicherten Rentnern
Die Krankenversicherung für Rentner ist also Pflicht und gleichzeitig auch sehr wichtig. Als Varianten gibt es drei verschiedene Absicherungsmöglichkeiten, die so gesehen auch den Krankenversichertenstatus im Alter darstellen. Hierzu gehören die Rentner, die in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, diejenigen, welche sich freiwillig gesetzlich versichern und die Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind. Wer privatversichert ist, braucht sich um eine optimale Absicherung keine Gedanken machen, sollte sich aber um Zuschüsse zu den Beiträgen kümmern, die man ansonsten in voller Höhe alleine tragen muss. Solche Zuschüsse kann man auch als freiwillig gesetzlich Versicherter beantragen, während man als Pflichtversicherter der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sowieso von finanziellen Vorteilen profitiert. Deshalb ist der Begriff pflichtversichert auch irreführend, denn im Grunde genommen kann man sich über diese Art der Pflicht durchaus freuen.
Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
Die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) ist keine Versicherung, sondern mehr ein bestimmter Versicherungsstatus. Um diesen Status zu erreichen und die Vorteile der KvdR genießen zu können, müssen 90 Prozent der zweiten Hälfte vom jeweiligen Arbeitsleben durch die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt gewesen sein. Aufgrund des Wertes von 90 Prozent wird auch häufig von der 9/10-Regel gesprochen. Gerade wenn man lange privat versichert war und erst später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehrte, kann es Probleme beim Erreichen dieser Prozentzahl geben.
Berechnung der Vorversicherungszeit für die KvdR
Die 9/10-Regelung bedeutet also, dass die zweite Hälfte des Erwerbslebens betrachtet wird und man 90 Prozent dieser Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein muss. Für die Berechnung des Zeitpunkts, wo die zweite Hälfte beginnt, wird der Anfang des Berufslebens an den Tag der ersten Erwerbstätigkeit gesetzt. Dazu gehören auch eine Berufsausbildung oder eine Selbstständigkeit. Sollte das ganze Leben über keine Berufstätigkeit vorliegen zählt der Hochzeitstag oder der 18. Geburtstag. Der Antrag auf gesetzliche Rente ist dann der Endpunkt, sodass man anhand dieser beiden Termine die zweite Hälfte des Erwerbslebens berechnen kann. Das Heil- und Hilfsmittelgesetz vom 1. August 2017 rechnet für jedes Kind zudem drei Jahre Vorversicheerungszeit auf die zweite Hälfte des Berufslebens dazu, sodass die Voraussetzung für viele schneller erreicht werden kann und eventuell auch bisher nicht berechtigte Personen den Weg in die KvdR gehen können.
Unterschiede in der Beitragszahlung für die Krankenversicherung für Rentner
Die private Krankenversicherung wird auch im Alter im gewohnten Maße einen Beitrag aufweisen, der nichts mit den Einnahmen, sondern mit dem gewählten Versicherungsumfang zu tun hat. Bedeutsam sind die Unterschiede zwischen der KVdR und der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der KvdR profitiert man dabei davon, dass lediglich die Hälfte der Beiträge auf die gesetzliche Rente sowie volle Beiträge auf Versorgungsbezüge und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als Nebenverdienst zur Rente gezahlt werden müssen. Dieselben Werte gelten auch für die freiwillig gesetzlich versicherten Rentner. Diese müssen allerdings noch zusätzlich Krankenversicherungsbeiträge auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen sowie auf Zahlungen aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen zahlen. Hinzu kommt bei allen Rentnern die gesetzlich versichert sind, der Zusatzbeitrag der Krankenkassen, der mit ein Grund ist, weshalb sich die freie Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung lohnen kann.