Wertpapierpensionsgeschäft

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Mit dem Begriff Wertpapierpensionsgeschäft wird in der Regel ein Vertrag bezeichnet, mit dem der so genannte Pensionsgeber die betreffenden Wertpapiere einem Pensionsnehmer überlässt und sich zu dem zum Rückkauf der Wertpapiere verpflichtet. Pensionsgeber ist dabei in der Regel ein Finanzinstitut, der Pensionsnehmer kann ebenfalls ein Finanzinstitut sein, es kann sich dabei aber auch um eine direkte Zentralbank handeln. Dabei kann der Rückkaufszeitpunkt entweder im Nachhinein oder direkt bei Vertragsbeginn festgelegt werden. Im Großen und Ganzen ist ein solches Wertpapierpensionsgeschäfts also nichts Anderes als ein Kredit, der mit den betreffenden Wertpapieren besichert wird.

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