Wertpapieraufsicht

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Zumindest in Deutschland gibt es bereits seit dem Jahre 1995 eine so genannte dreistufige Wertpapieraufsicht, wobei es sich bei den drei Stufen um das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel als oberste Stufe, die Börsenaufsichtsbehörde der Länder als mittlerer Stufe und den Handelsüberwachungsstellen der Börsen als der unteren Stufen handelt. Dieses System kommt in zahlreichen anderen Ländern so nicht vor, es ist aber Bestandteil des deutschen Rechtssystems und muss als solches berücksichtigt werden. Jeder Anleger und jedes betroffene Unternehmen muss daher seine Wertpapierentscheidungen welcher Art und Weise auch immer vor diesem Hintergrund treffen.

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