Wertpapier

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Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Wertpapier immer eine Urkunde, durch die ein bestimmtes Recht für den jeweiligen Inhaber verbrieft wird. Ein solches Recht könnte beispielsweise die Miteigentümerschaft an einem ausgebenden Unternehmen oder das Recht auf Rückzahlung des eingebrachten Kapitals nach einer bestimmten zeitlichen Frist sowie die Zahlung von Zinsen oder Dividenden sein, je nachdem, um welche Art von Wertpapier es sich handelt. Somit zählt man beispielsweise Aktien, aber auch Genussscheine, Anleihen, Wandelanleihen, Obligationen und Optionsscheine sowie viele andere mehr zu den Wertpapieren. Wichtig ist die Aufbewahrung der Urkunde, denn ohne sie kann das verbriefte Recht nicht in Anspruch genommen werden.

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