Wechsel

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Bei einem Wechsel handelt es sich um ein Wertpapier, das besagt, dass bei Fälligkeit des betreffenden Wechsels eine definierte und direkt als Ziffer und Wort benannte Geldsumme entweder an den Aussteller selbst oder an einen namentlich benannten Empfänger zu zahlen ist. Weiterhin enthält ein solcher Wechsel eine so genannte unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen. Damit ist der Wechsel sowohl ein Zahlungsmittel als auch ein Kreditmittel, da der Zahlungstermin auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Die Beteiligten an einem solchen Wechsel sind zumindest der Bezogene als der Schuldner des Wechsels, der Aussteller als der Gläubiger des Wechsels und oftmals auch eine dritte Person als Zahlungsempfänger.

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