Die Thesaurierungsbegünstigung wurde zu Beginn des Jahres 2008 eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Regelung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform. Der Paragraf 34a des Einkommenssteuergesetzes stellt hierfür die Grundlage dar. Die Thesaurierungsbegünstigung verfolgt das Ziel, die hohe Steuerbelastung der Einzelunternehmer an die niedrige Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften anzupassen. Mit dieser Vorgehensweise möchten die Verantwortlichen, den Anreiz für die Eigenkapitalausstattung erhöhen.
Funktionsweise der Thesaurierungsbegünstigung
Bei der Thesaurierungsbegünstigung verbleiben die erwirtschafteten Gewinne in der Firma. Wenn die Verantwortlichen einen Antrag stellen, werden die erzielten Erträge mit 28,25 Prozent versteuert. In diesem Prozentsatz sind sowohl der Solidaritätszuschlag als auch die Kirchensteuer enthalten. Wenn die Akteure jedoch zu einem späteren Zeitpunkt die erwirtschafteten Erträge abzüglich der Gewinnsteuer entnehmen möchten, müssen sie mit einer Nachversteuerung in Höhe von 25 Prozent rechnen. Sie sind des Weiteren dazu verpflichtet, eine Zuschlagsteuer zu leisten. Finanzberater empfehlen ihren Kunden, die Thesaurierungsbegünstigung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie die Gewinne über einen längeren Zeitraum nicht entnehmen möchten. Außerdem sollte der Durchschnittssteuersatz höher als 28,25 Prozent sein.
Die Anwendung und Kritik der Thesaurierungsbegünstigung
Da das Gesetz der Thesaurierungsbegünstigung erstmals am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, können die Anleger auf dieses erst ab dem Inkrafttreten zurückgreifen. Die Begünstigung gilt für den Gewerbebetrieb, die selbständige Arbeit sowie für den Land- und Forstwirtschaftsbereich. Sie hat jedoch keine Gültigkeit für Gewinne, bei welchen die steuerpflichtigen Personen den Freibetrag des Paragrafen 16, Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes in Anspruch nehmen. Individuen, die auf eine Tarifermäßigung nach Paragraf 34, Absatz 3 des Einkommenssteuergesetzes zurückgreifen, können ebenfalls nicht die Thesaurierungsbegünstigung nutzen.
Kritiker bemängeln die Tatsache, dass alte Rücklagen, sofort nachversteuert werden, wenn sie nach einer erstmaligen Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung entnommen werden. Anleger empfinden es als ungerecht, dass sie Erträge, die sie vor dem 1. Januar 2008 erwirtschaftet haben, nicht nachversteuerungsfrei entnehmen können. Aus diesem Grund haben zahlreiche Unternehmen am 31. Dezember 2007 ihr erwirtschaftetes Kapital entnommen. Dieses haben sie erfolgreich durch Fremdkapital ersetzt. Außerdem erschweren komplizierte Vorschriften die Besteuerung um ein Vielfaches.