Die Pendlerpauschale, offiziell als Entfernungspauschale bezeichnet, kann sowohl von Selbstständigen als auch von Arbeitnehmern genutzt werden, um die tägliche Fahrt zur Arbeit steuermindernd wirken zu lassen. Dabei ist es nicht relevant, ob die Strecke mit dem Auto, dem Zug, dem Bus oder der Bahn zurückgelegt wird. Ausgeschlossen sind lediglich die Fahrten mit einem Taxi oder das Benutzen eines Flugzeugs.
Die Pendlerpauschale heißt pauschale, weil sie nicht die tatsächlich entstandenen Kosten widerspiegelt, sondern einen bestimmten Pauschalbetrag darstellt, um einen in der Steuererklärung ansetzbaren Wert berechnen zu können. Dieser Wert liegt bei 0,30 Euro pro Kilometer. Um nun den eigenen in der Einkommensteuererklärung einzutragenden Wert zu ermitteln, muss man zunächst einmal berechnen, wie viele Tage im Jahr man zur Arbeit fährt bzw. gefahren ist.