Die EZB ist die Abkürzung für die Europäische Zentralbank, die als offizielles Organ der Europäischen Union zählt. Sie wurde im Jahr 1998 im letzten der drei Schritte zur Vorbereitung und Installation des gemeinsamen europäischen Währungssystems gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie gilt als Währungsbehörde und als zentrale Institution des Eurosystems und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus.
Die EZB arbeiten sehr eng mit den nationalen Zentralbanken (NZB) zusammen und bildet mit ihnen zusammen das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Geleitet wird die Europäische Zentralbank von Mario Draghi, als Vizepräsident fungiert Vitor Constancio. Der Präsident repräsentiert di Europäische Zenralbank im Ausland, wie zum Beispiel bei Treffen wie dem G20 Gipfel. Er wird vom Europäischen Rat gewählt und die reguläre Amtszeit umfasst acht Jahre, wobei eine Wiederwahl von vornherein ausgeschlossen ist.
Der EZB-Rat bildet das wichtigste Gremium für Beschlüsse der Europäischen Zentralbank und besteht aus sechs Mitgliedern aus dem Direktorium der EZB sowie aus den Präsidenten der 19 nationalen Zentralbanken. Insgesamt arbeiten in der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus ganz Europa kommen und in guter Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken und den nationalen Aufsichtsbehörden eine große Vielzahl an wichtigen Aufgaben für das Eurosystem übernehmen.
Welche Aufgaben die Europäische Zentralbank (EZB) beziehungsweise das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) hat, wird im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, den so genannten AEU-Vertrag geregelt sowie in den Satzungen vom ESZB und der EZB weiter ausgeführt. Als wichtigstes Ziel von EZB und ESZB gilt nach den Vorgaben von Artikel 127 Absatz 1 aus dem AEU-Gesetz die Gewährleistung der Preisstabilität in der Eurozone.
In dem Gesetz heißt es zudem, dass zu den Aufgaben der EZB auch gehört, die Wirtschaftspolitik in der Europäischen Union zu unterstützen, damit die im Artikel 3 im Vertrag über die Europäische Union beschlossenen Ziele für die Gemeinschaft realisiert werden können. Hier soll die Europäische Zentralbank aber nur unterstützend tätig werden, sofern das möglich ist, ohne die Absichten bezüglich der Stabilität des Preises zu beeinträchtigen.
Zu solchen im Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union verfassten Zielen der Europäischen Union gehören zum Beispiel die nachhaltige Entwicklung von Europa und das immer auf der Grundlage des ausgewogenen Wirtschaftswachstums und der Einhaltung der Preisstabilität, die somit nicht nur das Ziel der EZB, sondern auch der gesamten Europäischen Union ist. Zudem ist die Europäische Union laut Artikel 3 dazu angehalten, für eine soziale Marktwirtschaft zu sorgen, die wettbewerbsfähig ist und sich gleichzeitig durch einen sozialen Fortschritt und Vollbeschäftigung auszeichnet.
Neben der Preisstabilität und der Unterstützung der EU ergeben sich zudem grundlegende Aufgaben für die EZB. Dazu gehören die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik für die gesamte Eurozone, die Durchführung von Devisengeschäften, das Halten und Verwalten von offiziellen Währungsreserven der Mitglieder des Eurosystems sowie die Förderung und Überwachung der Funktionsfähigkeit sämtlicher Zahlungssysteme. Zudem obliegt der Europäischen Zentralbank die Aufsicht über die Banken und Kreditinstitute, welche ihre Niederlassung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben.
Eine zudem sehr wichtige und nur der EZB zustehende Aufgabe ist die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Staaten der Eurozone. Zudem werden in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken Statistiken erhoben, welche zur Umsetzung der verschiedenen Aufgaben notwendig sind. Für die Erfüllung der Aufgaben werden zudem enge Beziehungen mit verschiedenen Organen und Einrichtungen gepflegt, die sich sowohl im nationalen Raum als auch auf internationaler Ebene befinden.