EBITDA ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization“, was auf Deutsch so viel bedeutet wie „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. Beim EBITDA handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die vergleichbar ist mit dem EBIT, was bei der nachfolgenden Berechnung deutlich wird. Sie geht aber noch einen Schritt weiter und bereinigt das Jahresergebnis nicht nur um die Zinsen und Steuern, sondern ermittelt den so genannten operativen Gewinn eines Unternehmens, indem durch die Berechnung eine Ermittlung von der operativen Leistungsfähigkeit vor einem Investitionsaufwand erfolgt.
Dadurch dass aber die Investitionen eines Unternehmens in Anlagen, Maschinen oder auch in die notwendige Software herausgerechnet werden, ist ein positiv berechnetes EBITDA oder auch eine hohe EBITDA-Marge, welche das Verhältnis vom EBITDA zum Umsatz darstellt, kein Hinweis auf eine langfristig hohe Leistungsfähigkeit oder eine dauerhafte Stabilität des betrachteten Betriebes. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Jahresüberschusses und lässt sich kurz wie folgt beschreiben. Von dem ermittelten Jahresüberschuss werden die Steuererträge abgezogen und ein Steueraufwand wird hinzugerechnet, was zum so genannten EBT führt.
Zu diesem Wert werden die Zins- und sonstigen Finanzaufwände addiert und Zins- sowie sonstige Finanzerträge werden abgezogen, was dann zu dem so genannten EBIT führt. Addiert man nun noch die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und zieht die Zuschreibungen zum Anlagevermögen ab, erhält man das EBITDA. Addiert man dann noch die außergewöhnlichen Aufwendungen und zieht die außergewöhnlichen Erträge ab, entsteht das so genannte bereinigte EBITDA. Diese Kennzahl soll das operative Geschäft ohne Sondereinflüsse ausweisen, damit verschiedene Jahre besser miteinander verglichen werden können, die selten mit denselben außergewöhnlichen Werten zu tun haben.
Hier ist allerdings festzuhalten, dass die Bezeichnung „außergewöhnlich“ immer im Ermessen des Unternehmens liegt, sodass diese Kennzahl für Außenstehende nicht immer mit einer hohen Aussagekraft verbunden ist. Das EBITDA ist aber immer ein beliebter Indikator, wenn es um die Unternehmensbewertung, das betriebliche Controlling oder auch um die Prüfung der Kreditwürdigkeit der Firma geht. Um die teilweise beschränkte Aussagekraft wett zu machen, erfolgt das meistens aber unter Hinzunahme weiterer Kennzahlen.