Warenwechsel

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Unter einem Warenwechsel, der auch als so genannter Handelswechsel bezeichnet wird, versteht man nichts Anderes als einen Wechsel, der zur Finanzierung von Warengeschäften oder von Dienstleistungsgeschäften dient und meist eine kurzfristige Ausgestaltug bzw. Laufzeit besitzt. Somit dient dieser Wechsel immer auch nur einer kurzfristigen Finanzierung. Analog ist ein „guter“ Handelswechsel also ein Warenwechsel, der eine sehr gute – sprich: hohe – Bonität besitzt. Belegt werden kann eine solche „gute“ Bonität durch mindestens zwei Adressen, die der Deutschen Bundesbank durch eine sehr gute Zahlungsfähigkeit bekannt sind. Beide Begriffe, also sowohl der Warenwechsel als auch der Handelswechsel, können als Synonyme verwendet werden.

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