Nach dem Tod bekommt der Hinterbliebene drei Monate lang, die als so genanntes Sterbevierteljahr bezeichnet werden, die Rente des Verstorbenen in voller Höhe weiter bezahlt. Will man danach weiterführend die Witwenrente erhalten, muss diese gesondert beantragt werden.
Die große Witwenrente ist – wie der Name vermuten lässt – die umfangreichere der finanziellen Unterstützungen, wenn der Partner verstirbt. Dafür sind mehrere Voraussetzungen notwendig. Grundsätzlich muss der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben und nach dem Tod darf nicht wieder geheiratet worden sein. Zusätzlich muss noch mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Zum einen reicht das Erreichen der erforderlichen Altersgrenze aus. Die betrug im Jahr 2012 noch 45 Jahre, wird seit dem Jahr aber erhöht, bevor man ab dem Jahr 2029 47 Jahre alt sein muss.