Wandlung

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Der Begriff der Wandlung bezeichnet den Prozess des Umtausches von Wandelanleihen oder auch von Genussscheinen bzw. Wandelgenussscheinen in den so genannten Basiswert, wobei dieser Basiswert meist ein Wertpapier in Aktienform ist. Das Recht, eine solche Wandlung zu einem festgelegten Zeitpunkt zu vollziehen, ist in der betreffenden Wandelanleihe bzw. in dem betreffenden Wandelgenussschein selbst verbrieft und kann dem Inhaber eines solchen Wertpapieres auf gar keinen Fall und zu keinem Zeitpunkt und aus keinem Grund entzogen werden. Allerdings sollte auch bedacht werden, dass die Durchführung nicht irgendwie, sondern nur zu den vertraglich fixierten Bedingungen und Zeitpunkten vollzogen werden kann.

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