Mit der Vorauskasse ist es so eine Sache: Hat der Verkäufer erst einmal sein Geld, fehlt dem Kunden ein wichtiges Druckmittel, um ungenügende Leistungen oder eine verspätete Lieferung zu verhindern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Ob Reiseveranstalter, Fluggesellschaft oder Sportstudio – viele Anbieter verlangen oft schon bei Vertragsabschluss hohe Vorauszahlungen. Häufig sollen Verbraucher auch Reisen, Flüge oder Ferienwohnungen im Voraus bezahlen. Eine zweischneidige Angelegenheit. „Verbraucher sollten sich im Einzelfall gut überlegen, ob und in welcher Höhe sie in Vorkasse gehen“, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Denn im Insolvenzfall kann das gezahlte Geld sogar ganz verloren sein.“
So hat etwa die Berliner Sportstudio-Betreiberin Jopp AG kürzlich Insolvenz angemeldet. Viele Mitglieder bangen nun um ihr Geld, weil sie langlaufende Verträge abgeschlossen und das Geld zum Teil bereits im Voraus bezahlt haben. Erfahrungsgemäß rangieren ihre Ansprüche an die Insolvenzmasse weit hinten und sind daher häufig ein Totalausfall. „Daher sollten Verbraucher bei Sportstudioverträgen zunächst eine kürzere Laufzeit wählen“, so Fischer-Volk. Und sie sollten eine monatliche Beitragszahlung vereinbaren, auch wenn das etwas teurer ist als Vorkasse-Angebote.
Bei Pauschalreisen sollten die Kunden weder an das Reisebüro, noch an den Veranstalter etwas zahlen, ehe sie einen Reisesicherungsschein erhalten haben. Im Gegensatz dazu ist die weitverbreitete Praxis der sofortigen und vollständigen Bezahlung des Flugpreises schon bei der Buchung auch lange vor dem Abflug laut des Bundesgerichtshofs rechtmäßig. Und das, obwohl damit das Insolvenzrisiko einseitig auf den Fluggast verlagert wird. „Eine Insolvenzsicherungspflicht für Airlines wie jene für Reiseveranstalter gibt es bisher leider nicht“, so die Verbraucherschützerin. Nur wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, ist der Reisende sicher. Denn dann trägt der Reiseveranstalter das Insolvenzrisiko der beauftragten Fluggesellschaft.
Eine differenzierte Situation besteht bei Möbelhändlern oder Küchenstudios, die häufig Vorkasse bei Lieferung oder eine Anzahlung zwischen zehn bis 30 Prozent des Kaufpreises schon bei Vertragsschluss fordern. Gerechtfertigt ist das in Höhe von etwa 30 Prozent des Kaufpreises laut Fischer-Volk allenfalls bei der Bestellung einer maßgenauen Einbauküche, weil der Händler in Vorleistung gehen muss. Ehe die Küche aber nicht wie vereinbart korrekt eingebaut ist, müssen Kunden den restlichen Kaufpreis nicht begleichen.