Vorratsaktien

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Vorratsaktien sind Aktien, die unter anderem auch als Verwertungsaktien oder als so genannte Verwaltungsaktien bezeichnet werden, wobei alle drei Begriffe den selben Sachverhalt kennzeichnen und damit als Synonyme verwendet werden können. Dabei handelt es sich bei diesen Aktien um Aktien, die durch einen Dritten zur Verwaltung oder Bevorratung übernommen werden, wobei dieser Dritte dafür einsteht, dass die betreffenden Aktien nicht veräußert werden, so dass der betreffende Dritte in Form ein Vermögensverwalters oder eines Bankenkonsortiums für eben diese Einlage praktisch haftet, und zwar so lange, bis die betreffende AG eine anderslautende Entscheidung trifft und die Aktien freigibt.

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