Vollmachtsstimmrecht

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Das Vollmachtsstimmrecht, welches auch als Auftragsstimmrecht oder als Depotstimmrecht bezeichnet wird, ist die Möglichkeit eines Aktionärs, einen befugten Dritten mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts in der Hauptversammlung zu beauftragen. Häufig wird hier die eigene Depotbank beauftragt. Aber auch die Beauftragung eines zuverlässigen anderweitigen Dritten, wie eines Aktionärsvertreters, wäre beispielsweise möglich. Somit muss nicht zwangsweise ein Kreditinstitut beauftragt werden, auch wenn dies häufig der Fall sein wird. Auf jeden Fall nimmt der jeweilige Vertreter oder Beauftragte im Sinne und meist nach Weisung des betreffenden Aktionärs dessen Stimmrecht in der Hauptversammlung war.

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