Verwaltungsaktien

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Bei den so genannten Verwaltungsaktien handelt es sich um Aktien, die auch als so genannte Verwertungsaktien oder als Vorratsaktien bekannt sind. Grundsätzlich können alle drei Begriffe als Synonyme verwendet werden, denn sie bezeichnen den selben börsentechnischen Sachverhalt. Hierbei geht es also immer um Aktien, die durch einen Dritten in Form eines Vermögensverwalters oder eines Bankenkonsortiums zur Verwaltung oder Bevorratung übernommen werden. Dabei haftet der Dritte immer dafür, dass diese Aktien nicht auf den freien Markt kommen, bis das betreffende Unternehmen eine gegenteilige Entscheidung trifft und die betreffenden Aktien zum freien Handel freigibt.

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