Vertriebszulassung

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Bei der Vertriebszulassung handelt es sich um einen rein börsentechnischen Begriff, wobei private Anleger und dabei vor allem private Kleinanleger mit diesem Verfahren in der Regel nicht in Berührung kommen. Hier geht es lediglich darum, dass eine Investmentgesellschaft, die ausländische Fondsanteile in Deutschland öffentlich an einer Börse handeln möchte, ein gesetzlich vorgeschriebenes Anzeigeverfahren beim BAK durchlaufen muss. Bei diesem BAK handelt es sich um das so genannte Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen. Erst dann, wenn das Anzeigeverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen bzw. durchlaufen wurde, wird eine offizielle Vertriebszulassung erteilt. Lediglich Fondspreise können auch ohne eine solche Zulassung veröffentlicht werden.

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