Vertretbare Wertpapiere

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In der Börsenterminologie spricht man immer dann von so genannten vertretbaren Wertpapieren, wenn die betreffenden Wertpapiere untereinander austauschbar sind, ohne dass der betreffende Gläubiger durch eben diesen Austausch Schaden nehmen würde. Dabei muss es sich einmal um Aktien handeln, die einen identischen bzw. gleichen Wert besitzen und die zu dem noch der gleichen Art sind. So gehören beispielsweise Inhaberaktien oder auch Namensaktien mit einem so genannten Blankoindossament zu den vertretenbaren Wertpapieren. Man kann hier auch sagen, dass ein Wertpapier oder eine Aktie durch ein anderes gleichwertiges Wertpapiere oder eine solche Aktie praktisch vertreten wird.

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