Vertragsbedingungen

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Mit dem Begriff der Vertragsbedingungen bezeichnet man in der Finanz- und Börsensprache in erster Linie die Vertragsbedingungen eines Fonds einer Investmentgesellschaft. Diese müssen vom BKA – also vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen – genehmigt werden, bevor die betreffende Investmentgesellschaft die Anteile des betreffenden Fonds an Anleger ausgeben darf. Dabei wird durch diese Vertragsbedingungen das so genannte Rechtsverhältnis zwischen dem betreffenden Anleger und der KAG geregelt, so dass es sich unbedingt empfiehlt, diese wirklich bewusst zur Kenntnis zu nehmen und nicht nur zu überfliegen, bevor eventuell größere Fondsanteile erworben werden.

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