Verstaatlichung

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Bei der so genannten Verstaatlichung oder auch Enteignung handelt es sich um eine doch sehr zweifelhafte Maßnahme zur angeblichen Bekämpfung der Finanzkise oder anderer – tatsächlicher oder lediglich angeführter – Krisen, bei der sowohl Eigentum als auch Entscheidungsgewalt an einem Unternehmen an den Staat übergehen. Diese Übereignung kann vollständig oder teilweise erfolgen, wobei die Konsequenzen immer negativ sind. Hier lohnt sich also ein Blick in die Geschichte, um diese Staatsmaßnahme zu beurteilen. Von einer Investition in verstaatlichte Unternehmen sollten Anleger also nach Möglichkeit Abstand nehmen, zumindest dann, wenn positive Auswirkungen auf das eigene Portfolio erwartet werden und eine hohe Rendite gewünscht ist.

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