Die Corona-Pandemie hat immense wirtschaftliche Folgen nach sich gezogen. Betriebsschließungsversicherungen werden von den Versicherungsnehmern zur Verantwortung gezogen. Eine komplette Kostenübernahme vonseiten der Versicherungen wird im Zusammenhang mit den staatlich vorgeschriebenen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus ausgeschlossen.
Nun soll ich es zu einer Einigung mit der Versicherungskammer Bayern gekommen sein. Näheres dazu im Folgenden!
Wie sieht der Kompromiss aus?
Die Dehoga Bayern und das Bayerische Wirtschaftsministerium haben sich im Bereich der Betriebsschließungsversicherung darauf geeinigt, den geschädigten Betrieben eine pauschale Abfindung von 15 % der entstandenen Schadenshöhe zuzusprechen.
Die Versicherungskammer Bayern schließt sich nun diesem Kompromiss an.
Die Kammer habe sich jedoch bereits im März 2020 per Vertriebsinformation darum bemüht, zugunsten von Stammkunden den Corona-Virus in den Versicherungsschutz aufzunehmen.
Wie wird die Abfindungsmöglichkeit von den Versicherungsnehmern aufgenommen?
Der Kompromiss der Versicherungskammer Bayern wird von den Versicherungsnehmern überwiegend angenommen. Andere zögern noch.
Die Vertriebsmitteilung vom März ist juristisch ebenfalls bindend. Versicherungsnehmer können sich auf diese berufen – auch diejenigen, die die angebotene Vereinbarung bereits unterzeichnet haben.
Deswegen sind die individuellen Corona-Vergleiche unwirksam!
Die Versicherungskammer Bayern hat durch die Vertriebsmitteilung den Versicherungsschutz auf den Corona-Virus ausgeweitet. Demzufolge erübrigen sich jegliche Streitigkeiten und Unsicherheiten von Versicherungsnehmern, die auf fehlendem Versicherungsschutz beruhen. Somit sind Corona-Vergleiche, die mit der Versicherungskammer Bayern geschlossen worden, unwirksam.
Lassen Sie Ihre Corona-Abfindung überprüfen!
Wir empfehlen Ihnen als Versicherungsnehmer, ihren Versicherungsvertrag überprüfen zu lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie die angebotenen Corona-Abfindung angenommen haben. Die Kanzlei Mingers steht Ihnen im Falle der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu Versicherungsleistungen zur Seite.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.