Vergangener Handelstag

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Der Begriff „vergangener Handelstag“ ist zugegeben etwas verwaschen, denn er hat eine andere Bedeutung als im ersten Moment annehmbar. So ist hier nicht der Dienstag gemeint, wenn es sich beim jeweiligen Handelstag um einen Mittwoch handelt, sondern es geht ganz profan um eine Geschäftsmöglichkeit. Am so genannten vergangenen Handelstag bzw. auch am so genannten letzten Handelstag erhalten die jeweils beteiligten Marktteilnehmer oder Anleger die Möglichkeit, bei Terminkontrakten eine eventuell bestehende offene Position durch ein entsprechendes Gegengeschäft zu glätten oder glattzustellen, wie man diesen Vorgang nennt. Dabei handelt es sich gleichzeitig um die letzte Möglichkeit, eine solche Glattstellung vorzunehmen.

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