Verfallstermin

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Der Verfallstermin, der auch kurz und bündig als so genannter Verfall bezeichnet wird, ist nichts Anderes, als der Fälligkeitszeitpunkt eines Derivates in welcher Art und Weise auch immer. Dabei können beide Begriffe als Synonyme verwendet werden, denn sie bezeichnen innerhalb der Wirtschafts-, Börsen- und Finanzsprache den gleichen Sachverhalt. Nach einem solchen Verfall werden die ausstehenden Wertpapiere bzw. die ihnen auferlegten Verpflichtungen in der Regel automatisch ausgeführt. Der jeweilige Anleger muss sich hier also in den meisten Fällen um nichts kümmern, da alle Arbeiten durch die verwaltende Bank oder die sonstige zuständige Stelle übernommen werden. Ausnahmen könnten evt. bei Großinvestitionen privater Investoren bestehen.

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