Tratte

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Beim Tratte handelt s sich um einen Wechsel, der zwar bereits gezogen wurde, den der jeweilige Bezogene aber bisher noch nicht akzeptiert hat. Trotzdem ist er in dieser Form bereits eine Zahlungsanweisung, die alle notwendigen Bestandteile enthält, die von einem Wechsel erwartet werden und die dieser aufweisen muss, um rechtskräftig und damit gültig zu sein. Er enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteile eines Wechsels. Allerdings sollte auch berücksichtigt werden, dass die Arbeit mit Tratten und mit Wechseln ganz allgemein, zunehmen unwirtschaftlich wird und aus der Mode kommt, so dass durchschnittliche Privatanleger damit kaum noch in Berührung kommen dürften.

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