Terminhandel

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Der so genannte Terminhandel ist nichts Anderes als ein Termingeschäft, wobei beide Begriff gleichbedeutend sind und somit als Synonyme verwendet werden können. Ein weiteres Synonym wäre der Handel per Termin. Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Börsengeschäft im Sinne eines Kaufs oder Verkaufs, bei dem erst zu einem späteren, aber im Vorfeld festgelegten, Termin geleistet werden muss. Die Leistungserfüllung ist also vom eigentlichen Vertragszeitpunkt losgelöst und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Ein solcher Terminhandel kann mit Gütern jeglicher Art sowie mit Finanzprodukten erfolgen. Der Terminhandel ist auch beim Handel mit Metallen und Edelmetallen sowie mit Wertpapieren möglich.

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