Teilangezahlte Aktien

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Von so genannten teilangezahlten Aktien spricht man immer dann, wenn der jeweilige Nennbetrag zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in voller Höhe eingezahlt wurde. Dies kann zum Beispiel bei so genannten Namensaktien vorkommen. Aber auch bei anderen Aktien ist es möglich, das Zahlungen verzögert eintreten. Natürlich empfiehlt es sich für jeden Anleger, seine betreffenden Investitionen zeitnah auszuführen oder ausführen zu lassen, damit die betreffenden Aktien auch wirklich mit allen daran geknüpften Rechten in das jeweilige Portolio eingehen und dieses bereichern können. Immerhin berühren teilangezahlte Wertpapiere immer auch eine rechtliche Grauzone, wenn es – aus welchen Gründen auch immer – zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

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