Wegen der schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung muss in Sonnenstudios stets Fachpersonal anwesend sein. Das hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Az. 22 BV 13.2531) klargestellt.
Grundlage der Entscheidung ist eine Verordnung der Bundesregierung, wonach Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten sicherstellen müssen, dass mindestens eine für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten qualifizierte Person während der gesamten Betriebszeiten anwesend ist. Das Fachpersonal soll die Nutzer im Vorfeld über die korrekte Nutzung informieren und ihnen außerdem beratend zur Seite stehen, erklären ARAG-Experten.
Dagegen hatte der Betreiber eines Sonnenstudios geklagt. Seiner Ansicht nach verstößt die Regelung gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Dem aber widersprachen die Richter. Die Bestimmungen seien geeignet zur Abwehr bzw. Verringerung von Gesundheitsschäden, die als Folge künstlicher UV-Bestrahlung eintreten könnten.