Sokaiya

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Der Begriff Sokaiya ist japanischen Ursprungs und bezeichnet dabei nichts Anderes als den so genannten „Aktionärsgängster“. Dabei ist die Vorgehensweise der Sokaiya natürlich strafbar allerdings beugen sich ihrem Druck wesentlich mehr Gesellschaften als öffentlich direkte bekannt wird. Gemäß den Schätzungen der Polizei sind aktuell zwischen 700 und 1000 Sokaiya „am Werk“, wobei die Schwierigkeit darin besteht, ihnen ihre Erpressungsversuche auch tatsächlich nachzuweisen. Die Vorgehensweise ist dabei meist gleich. Die Sokaiya kaufen genau soviele Aktien, dass sie an der Jahreshauptversammlung teilnehmen können und drohen dann damit, die dortige Harmonie mit unpassenden und unangenehmen Fragen zu stören.

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