Gnade für reuigen Grabscher: Eine Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist auch bei bewiesener Schuld nicht in jedem Fall gerechtfertigt. So hat nun das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Automechanikers entschieden (Az. 2 AZR 651/13), der einer Putzfrau an den Busen gegriffen hat und daraufhin fristlos gekündigt wurde.
Der Mann hatte im Juli 2012 im Waschraum zu der Putzfrau gesagt, dass sie einen schönen Busen habe und dann ihre Brust berührt. Als die Frau deutlich machte, dass sie dies nicht wünsche, ließ der Mann sofort von ihr ab. Im Gespräch mit seinem Arbeitgeber gestand er später den Vorfall ein und erklärte, er habe sich eine Sekunde lang vergessen.
Der Mann hatte sich laut ARAG-Experten auch bei der Frau entschuldigt und ein Schmerzensgeld gezahlt. Laut der Richter hätte unter diesen Umständen eine Abmahnung als Reaktion ausgereicht. Zwar liege zweifelsfrei eine verbale und körperliche sexuelle Belästigung vor, eine fristlose Kündigung sei hier jedoch unverhältnismäßig.