Selbsteintritt

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Mit dem Selbsteintritt bezeichnet man in der Börsentechnik praktisch die Berechtigung einer Person, durch ein zuvor vertraglich bestimmtes Verhalten, als weiterer Vertragspartner in ein Geschäft oder einen Geschäftsverlauf einzutreten, welches im Vorfeld durch weitere Personen getätigt wurde. Darüber hinaus besteht in der Regel auch die Möglichkeit, dieses Geschäft im so genannten Innenverhältnis als Kommissionär auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko zu übernehmen. Dabei hat der eintretende Vertragspartner in der Regel verschiedene Möglichkeiten, um seine eigenen Aktivitäten im Rahmen des betreffenden Geschäfts abzusichern. Dies betrifft vor allem die komplette Vertrags- und Geschäftsübernahme.

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