Schluss

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In der Börsen- und Finanzterminologie wird mit dem Begriff „Schluss“ oder auch Mindestschluss der Mindestbetrag bezeichnet, ab dem eine Notierung des Kurses erfolgt. Stückzahlen, die unter diesem Betrag liegen, werden dann zum so genannten Kassakurs abgerechnet. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, das es keinen Mindestschluss für Aktien mehr gibt. Der Mindestschluss für Anleihen dagegen ergibt sich aus der jeweils geltenden Mindestanlagesumme. Somit kann davon ausgegangen werden, dass der Mindestschluss oder Schluss von einem Anleger zwar nicht beeinflusst werden kann, dass dieser Sachverhalt aber bekannt sein sollte, um Entscheidungen bezüglich der jeweiligen Anlage treffen zu können.

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