Schatzanweisungen

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Bei den so genannten Schatzanweisungen handelt es sich um kurzfristige bis mittelfristige Schuldanweisungen, die vom Bund, den Ländern oder dem Bund-Sondervermögen emittiert werden und von denen es zwei verschiedene Arten gibt. Somit unterscheidet man zwischen verzinslichen und unverzinslichen Schatzanweisungen, wobei auch die Ausgestaltung der beiden Arten von Schatzanweisungen differenziert ist. Interessierte Anleger sollten sich daher sowohl über die Ausgestaltung als auch über die damit verbundenen Möglichkeiten informieren und erst dann entscheiden, ob bzw. in welchem Umfang eine solche Anlagemöglichkeit das eigene Portfolio bereichern sollte oder ob die Wahl doch auf andere Geldanlagen fällt.

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