Schaltergeschäft

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Der Begriff „Schaltergeschäft“ kann als Synonym für ein so genanntes Tafelgeschäft betrachtet werden, denn beide Begriffe bezeichnen den gleichen Sachverhalt. Dabei kommt der Name nicht von ungefähr, denn bei einem solchen Schaltergeschäft tätigt man Wertpapiergeschäfte direkt am Bankschalter. Zudem erhält der Käufer dieser Wertpapiere seine Finanzprodukte direkt gegen Barzahlung ausgehändigt. Ein Depot ist hier nicht notwendig und es werden auch keine Konten berührt. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass diese Transaktionen relativ schwer nachvollziehbar sind. Trotzdem kann sich ein solches Tafelgeschäft unter Umständen als sinnvolle Bereicherung und angenehme Alternative zum regulären Wertpapierhandel präsentieren.

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