Das macht doch jeder, also kann es gar nicht verboten sein, mag mancher Arbeitnehmer denken. Doch Vorsicht: Wenn Mitarbeiter die Regeln ihres Betriebes missachten, mögen sie auch noch so kleinlich erscheinen, machen sie sich angreifbar. Wie so oft im Leben gilt auch hier: Wer das offene Wort mit dem Chef sucht und in Einzelfällen um Ausnahmen bittet, ist gut beraten.
Die Mail an die Freundin, dass der Kinobesuch am Abend steht, ist schnell nebenbei getippt. Aber ist sie erlaubt? Laut ARAG Experten hängt dies im Wesentlichen vom Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise den Betriebsvereinbarungen ab. Ist hierin das Verfassen und der Versand privater Mails vom Arbeitsplatz aus verboten, muss sich der Arbeitnehmer daran halten, sonst kann es eine Abmahnung geben. Ausnahmen vom Mail-Verbot sind absolute Notfälle, wozu allerdings nicht die Verspätung zur Verabredung am Abend gehört. Hat der Chef privates Mailen grundsätzlich erlaubt, müssen private Zeilen in den Pausen geschrieben werden, denn wer privat mailt, arbeitet nicht. Ist in den Verträgen nichts erwähnt, kommt es auf die betriebliche Praxis an. Grundsätzlich raten die Experten in diesem Fall zur Vorsicht und eventuell zu einem offenen Gespräch mit dem Chef.
Private Telefonate sind erlaubt, wenn der Arbeitgeber keine Regelungen hierfür im Betrieb aufstellt und privates Telefonieren duldet oder gar sein Einverständnis hierzu erklärt. Es ist jedoch ratsam, sich kurz zu fassen. Wer es dennoch nicht abwarten kann, der besten Freundin während der Arbeitszeit vom letzten Date zu erzählen, riskiert eine Abmahnung. Private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers können sogar Grund für eine Kündigung sein (BAG 2 AZR 147/03).