Es ist ein erholsamer, wunderschöner und sonniger Frühlingsmorgen. Man steht im Wald und man möchte das schöne Panorama einfangen. Gesagt getan und der Schnappschuss ist ja auch ganz fix mit dem Smartphone gemacht und das selbige dann auch schnell wieder in der Tasche verstaut. Zuhause wird dann das herrliche Bild dann nur fix überflogen und man denkt sich noch, dass das Bild sehr ausdrucksstark und traumhaft ist. – Eben eine perfekte Kulisse und ein ideales Hintergrundbild für Facebook. Und zack ist es auch schon dank einer schnellen Internetverbindung zuhause hoch geladen und man freut sich wie schön es doch auf das Profil passt.
Zudem ist es auch nicht das erste Bild dieser Art auf dem eigenen Profil und es ist alles wie immer. Auch die Freunde finden es toll und liken es einer nach dem anderen. Nach ein paar Tagen, die das Bild bisher online steht, bekommt man dann plötzlich eine Nachricht über den Messenger. In dieser steht das man das Bild entfernen soll und das sich die Person, die die Nachricht geschrieben hat, auf dem Bild befindet und niemals um Erlaubnis für die Veröffentlichung gefragt wurde geschweige denn eine Einverständniserklärung abgegeben hätte. In dem Moment ist der Schreck erst einmal richtig groß. Schließlich ist doch gerade erst die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten.
Doch dann kommt schnell der Gedanke auf, das die kleine Person im Hintergrund, die erst gar nicht aufgefallen ist, ja jede X-beliebige Person sein kann und so bleibt das Bild viral. Nur wenige Tage später bekommt man dann einen Brief von dem Anwalt der Person von Facebook, in dem steht das man nicht auf die Nachricht auf dem sozialen Medium reagiert hat und das Bild immer noch online ist, wodurch es jetzt zu einer Anzeige nach der DSGVO kommt. Das Ganze vor wird also vor einem Gericht oder einer bestellten Behörde diskutiert und geklärt.