Verbraucher sollten immer die Ruhe bewahren, wenn sie Post von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Nicht immer steckt dahinter auch eine berechtigte Forderung. In jedem Fall sollten Verbraucher Inkasso-Schreiben und Mahnbescheide eingehend lesen und prüfen, ob überhaupt eine tatsächliche Zahlungspflicht besteht, rät ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer. Berechtigte Zahlungsaufforderungen unterliegen strengen Fristen und sollten daher niemals ignoriert werden.
Gänzlich verwerfen sollten Verbraucher eine Zahlungsaufforderung deshalb nur dann, wenn es sich unzweifelhaft um ein unseriöses Schreiben handelt. Hinweise darauf liefern Anhaltspunkte auf dem Briefkopf. Steht dort ein offensichtlicher Fantasiename oder ist die Anschrift lediglich ein Postfach, sind dies Indizien für Abzocker. Auch das Fehlen einer Festnetz-Telefonnummer und eines Geschäftsführers sind weitere Warnhinweise. Meistens wird schon bei einer Internet-Recherche klar, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, oder nicht.
Verbraucher sollten auch prüfen, falls nötig auch mit Hilfe eines Anwalts, ob ihnen Widerruf, Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Gegenansprüche oder Verjährung zustehen. Unberechtigte Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber des Inkassobüros sind nachweisbar schriftlich zurückzuweisen. Falls zutreffend, sollten Verbraucher auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, wenn gegen sie unberechtigte und erhebliche Drohungen ausgesprochen werden, die Sie zu einer Zahlung zwingen sollen. Unter Umständen liegt der Fall der Nötigung vor.