Pendler können ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Das ist auch gut so, denn die täglichen Reisekosten summieren sich schnell. „Das Finanzamt erkennt jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro für berufliche Ausgaben an“, sagt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Für Pendler, die mehr als 16 Kilometer zur Arbeit fahren, lohnt sich die sogenannte „Pendlerpauschale“. Dabei wird die Zahl der Arbeitstage mit den Kilometern der täglichen Arbeitsfahrt multipliziert. Das Ergebnis wird mal 30 Cent gerechnet. So können bis zu 4.500 Euro pro Jahr abgesetzt werden.
Neben den Fahrtkosten an sich können in diesem Rahmen noch weitere berufliche Ausgaben abgesetzt werden. Etwa Fachbücher oder Weiterbildungen. Auch eine Bahncard kommt dafür in Frage, wenn sie beruflich genutzt wird und sich der Einsatz rechnet. „Damit ist gemeint, dass Sie bei den Tickets mehr Geld sparen, als die Bahncard selbst kostet“, erklärt Georgiadis.