Bei einem so genannten Orderpapier handelt es sich um ein Papier, welches durch ein Indossament übertragen werden kann. Ein solches Orderpapier könnte somit beispielsweise eine Namensaktie sein. Dabei befindet sich die Erklärung über die jeweilige Eigentumsübertragung auf der rückwärtigen Dokumentenseite.
Man kann also auch davon ausgehen oder sich den Sachverhalt so verdeutlichen, dass ein solches Orderpapier auf seiner Rückseite eine Order oder Anweisung enthält. Anleger können also durchaus im Zuge ihres jeweiligen Wertpapierhandels mit einem solchen Vorgang in Kontakt kommen, wenn sie beispielsweise ein Orderpapier auf einen Angehörigen oder Partner übertragen möchten bzw. ein solches auf sie übertragen wird.