Ein Optionsverkäufer wird in der Börsensprache auch als so genannter Stillhalter bezeichnet, wobei beide Bezeichnungen als Synonyme genutzt werden können und nichts Anderes als den Verkäufer einer Option meinen. In der Regel nehmen Banken oder andere – auch private – Wertpapierhäuser die Position eben dieses Stillhalters oder Optionsverkäufers ein.
Die Bezeichnung hat ihren Ursprung darin, dass sich der Verkäufer einer Option der Kundenentscheidung zu beugen und demnach „still zu halten“ hat. Dabei ist die Tätigkeit nicht risikofrei, denn der Stillhalter kann auf Grund seiner Tätigkeit auch einen unbegrenzten Verlust erleiden. Darüber hinaus besitzt er nur begrenzte Gewinnmöglichkeiten in Hinblick auf die anfallende Optionsprämie.