In Hinblick auf den so genannten Optionstyp unterscheidet man zwei verschiedene Arten. Das wäre (1) die als „Call“ bezeichnete Kaufoption und (2) die als „Put“ bezeichnete Verkaufsoption. Beide Optionen sowie die Bezeichnung „Optionstyp“ entstammen der direkten Finanz- und Börsensprache, so dass sie praktisch zum Handwerkszeug eines jeden Anlegers gehören, der aktiv am Wertpapierhandel teilnimmt und nicht nur in festgelegte Fonds der örtlichen Sparkasse investiert.
Call und Put bezeichnen zudem gegensätzliche Sachverhalte und entsammen beide dem englischen Sprachgebrauch. Weiterhin sollte klar sein, dass Kaufoptionen, wie eben „Call“ immer ein Wahlrecht aber keine Verpflichtung enthalten. Wird das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen verfällt es.